Rauchschwalbenbrutersatz
Der Rauchschwalbenbrutersatz (rechtlich geschützt) wurde speziell für das Nisten von Rauchschwalben entwickelt und optimiert. Doch auch andere bestimmte Arten können damit kompensiert werden. So können auch Mauersegler, Mehlschwalben, Hausrotschwanz, Bachstelze sowie Fledermäuse mit dem Rauchschwalbenbrutersatz kompensiert werden. Seit 2020 ist die nachweislich erfolgreiche Kompensationsmöglichkeit für Rauchschwalben mit dem Rauchschwalbenbrutersatz (RBE, patentiert) möglich. Der RBE wurde auf Grundlage der mehr als zehnjährigen Beobachtung dieser besonders geschützten Art und dementsprechenden Erfahrungen zum Verhalten der Rauchschwalben als autarkes Gebäude allumfassend nach den Bedürfnissen der Rauchschwalben konzipiert und kann ohne Verschmutzung des unteren Bereiches als Unterstand, Carport, Fahrradunterstand, Müllplatz, Rastplatz u.ä. genutzt werden.


Der RBE beinhaltet 20 Kunstnester sowie über 80 artgerechte – an die Rauchschwalbe angepasste – Möglichkeiten, zur Auswahl des optimalen Niststandortes und dementsprechend zum Bauen eigener Nester. Der RBE kann zusätzlich für Mehlschwalben, Mauersegler und Fledermäuse gestaltet werden. Bachstelzen und Hausrotschwanz finden sich regelmäßig in den bereits errichteten RBE ein. Nur mit diesen Arten gibt es keinen Revierkampf, die Rauchschwalben werden nicht vertrieben. Zum allumfassenden Schutz vor Flugprädatoren wird der RBE seit 2025 mit Schutzgittern versehen. Alle bisher errichteten RBE, die komplett nach den Unterlagen und Vorgaben für das Bauwerk sowie zum Umfeld, z.B. Standort, Umgang mit bisherigem Gebäude, u.ä. ausgerichtet wurden, wurden nachdem Wegfall ihrer Niststätten nachweislich erfolgreich angenommen.
Infos zur Rauchschwalbe
Erfahrungsgemäß ist es das übergeordnet Wichtigste, dass von der Art der Rauchschwalbe, nach behördlich genehmigter Entnahme oder Verschluss der bisherigen Niststandorte mindestens ein, besser einige Brutpaare durch einen optimalen und für viele Brutpaare gestalteten, an einem langfristig verfügbaren Niststandort, im nahen räumlichen Zusammenhang des bisherigen Standortes, gehalten werden. Damit ist der Fortbestand der betroffenen Kolonie, die sich im Laufe der Jahre auf artgerechtem, selbst verhältnismäßig kleinem Raum bei bestehend bleibendem Nahrungs- und Lehmangebot sowie bei ausbleibenden Naturkatastrophen auf den Zugwegen, wieder vergrößern wird, gesichert. Wegen der Rivalität der Rauchschwalbe erfolgt die Annahme im 1. Jahr dieses, zum ursprünglichen Gebäudes vergleichsweise kleinen Ersatzes, mit einer Anzahl von bisher zeitgleich 3 Brutpaaren. Rauchschwalben sind erfahrungsgemäß stur standorttreu, d.h., alle Schwalben, die im 1. Jahr der Umsiedlung an einem neuen Standort erfolgreich (d.h. nur ausgeflogene Jungvögel!) nisten, kehren auch dorthin zurück. Dies heißt jedoch auch, dass eine Kolonie, die am bisherigen Standort nicht erhalten werden kann, verschwindet und an diesem Standort erfahrungsgemäß zumeist verloren ist. Grundsätzlich sollte stets die Vermeidung der Zerstörung der bisherigen Gebäude sowie der Niststätten angestrebt werden.









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