Yvonne Schuldes
Mauersegler- und Schwalbenschutz
Sie suchen nach erfolgreichen Schwalben- und Mauerseglernistmöglichkeiten? Dann sind Sie hier genau richtig.
Meine Leistungen
- Begutachtung von Gebäuden auf Vorkommen geschützter Arten; bei Fledermausvorkommen in Zusammenarbeit mit Fledermausspezialisten
- Ökologische Baubegleitung
- Beratung zum gezielten Schwalbenschutz an Gebäuden und Brücken
- individuelle Betrachtung und Empfehlungen in Bezug auf die Kompensationsmaßnahmen
- gezielte An- und Umsiedlungen von Rauch- und Mehlschwalben sowie Mauerseglern
- Beratung zu optimierten Kompensationsmaßnahmen am Gebäude
- Vorträge zum Schwalben- und Mauerseglerschutz
Kontakt

Schutzstatus
Nach §§ 7, 39, 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten u.a. die Rauch- und Mehlschwalbe als besonders geschützt. Weiterhin sind nach §44 BNatSchG und nach § 38 Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) vom 26. Mai 2004, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2010, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten u.a. der Rauch- und Mehlschwalben ganzjährig geschützt, darunter zählen auch die Quellen des Nistmaterials, wie u.a. Lehmpfützen.
Auch Reste der Schwalbennester gelten nach Recht der Natur-Schnellbrief 187-November/Dezember 2014 mit Verweis auf § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG als geschützt, da diese den Grundstein neuer Nester bilden.
Urheberrecht: Yvonne Schuldes
Fotoautoren: Richard Schuldes, Yvonne Schuldes