Yvonne Schuldes

Mauersegler- und Schwalbenschutz

Sie suchen nach erfolgreichen Schwalben- und Mauerseglernistmöglichkeiten? Dann sind Sie hier genau richtig.

Meine Leistungen

  • Begutachtung von Gebäuden auf Vorkommen geschützter Arten; bei Fledermausvorkommen in Zusammenarbeit mit Fledermausspezialisten
  • Ökologische Baubegleitung
  • Beratung zum gezielten Schwalbenschutz an Gebäuden und Brücken
  • individuelle Betrachtung und Empfehlungen in Bezug auf die Kompensationsmaßnahmen
  • gezielte An- und Umsiedlungen von Rauch- und Mehlschwalben sowie Mauerseglern
  • Beratung zu optimierten Kompensationsmaßnahmen am Gebäude
  • Vorträge zum Schwalben- und Mauerseglerschutz

Kontakt

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Schutzstatus

Nach §§ 73944 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten u.a. die Rauch- und Mehlschwalbe als besonders geschützt. Weiterhin sind nach §44 BNatSchG und nach § 38 Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) vom 26. Mai 2004, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2010, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten u.a. der Rauch- und Mehlschwalben ganzjährig geschützt, darunter zählen auch die Quellen des Nistmaterials, wie u.a. Lehmpfützen.

Auch Reste der Schwalbennester gelten nach Recht der Natur-Schnellbrief 187-November/Dezember 2014 mit Verweis auf § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG als geschützt, da diese den Grundstein neuer Nester bilden.

Urheberrecht: Yvonne Schuldes 

Fotoautoren: Richard Schuldes, Yvonne Schuldes